SED-Opfergesetz mit Verbesserungen für Opfer der DDR-Diktatur

Ein Stück Gerechtigkeit SED-Opfergesetz mit Verbesserungen für Opfer der DDR-Diktatur

Der Deutsche Bundestag hat Ende Januar ein Gesetz verabschiedet, das Opfern des SED-Regimes nicht nur Anerkennung für ihr Leiden entgegenbringt, sondern sie auch finanziell entschädigt. Bestandteile sind unter anderem die Erhöhung der SED-Opferrente und die Einrichtung eines Härtefallfonds. 35 Jahre nach der Wiedervereinigung ist dies ein wichtiges Zeichen.

Innenschrift "Ich bin als Mensch geboren, und will als Mensch hier raus!"und Motto bei der neuen Dauerausstellung in der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau

Innenschrift und Motto bei der neuen Dauerausstellung in der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau

Foto: Picture Alliance/dpa Hendrik Schmidt

Das SED-Opferschutzgesetz ist ein wichtiger Bestandteil der Aufarbeitung der Geschichte der ehemaligen DDR. Es bietet Schutz und Unterstützung für Menschen, die unter der  SED-Herrschaft leiden mussten. Dazu gehören Menschen, die sich für Menschenrechte, Freiheit und Demokratie in der DDR eingesetzt haben – und damit gegen das SED-Regime und ihre Ideologien. Auch Kinder und Jugendliche gehören zu den Opfern, weil ihre eigenen politischen Einstellungen oder die ihrer Eltern denen der SED widersprachen. Hunderte waren in sogenannten Jugendwerkshöfen wie dem in Torgau eingesperrt und mussten dort seelischen und körperlichen Missbrauch erleiden. 
Durch das Gesetz erfahren diese Menschen nun Gerechtigkeit und Anerkennung für ihre Leiden. Betroffene erhalten durch die Novelle des SED-Opfergesetzes, das im Bundestag von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP verabschiedet wurde, unter anderem eine Aufstockung der Opferrente. Diese „Ehrenrente“ kommt ohne individuelle Prüfung der Bedürftigkeit aus.  Zudem wird es eine Einmalzahlung für Zwangsumgesiedelte geben, die ebenfalls zur Opfergruppe zählen. Neu ist zudem, dass mit der Novelle auch gesundheitliche Schäden als Folge menschenunwürdiger Behandlungen leichter anerkannt und dafür Entschädigung bereitgestellt wird.
Carsten Schneider, Staatsminister und Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland, begrüßte die Entscheidung des Bundestages. Er dankte der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke. Sie hat sich für die Verbesserung der Lebenssituation der SED-Opfer in den vergangenen Jahren besonders stark eingesetzt und das Gesetz mit auf den Weg gebracht.