Ostdeutsche in Sachsen-Anhalts Landesbehörden stark unterrepräsentiert

Repräsentation Ostdeutsche in Sachsen-Anhalts Landesbehörden stark unterrepräsentiert

Eine Erhebung des MDR zeigt alarmierende Zahlen: In Sachsen-Anhalts Ministerien und nachgeordneten Behörden sind weniger als die Hälfte der Führungspositionen an Ostdeutsche vergeben. Doch das Bundesland ist damit nicht allein – auch auf Bundesebene fehlen Ostdeutsche in Führungspositionen.

Staatsminister Carsten Schneider

Staatsminister Carsten Schneider

Foto: Jens Schlüter

„Ich höre immer wieder, dass Menschen in Ostdeutschland sich in ihren Bundesländern teils fremd regiert fühlen. Dass dies nicht nur ein Gefühl ist, zeigen die neuen Zahlen für Sachsen-Anhalt: In nur drei Ministerien gibt es mehr ostdeutsche als westdeutsche Führungskräfte,“ bilanziert Staatsminister Carsten Schneider.
Die Zahlen der Studie sprechen eine deutliche Sprache: Abteilungsleitungen sind, ebenso wie Landesämter und Justiz, zu großen Teilen mit Westdeutschen besetzt. Erst ab der niedrigeren Ebene der Referatsleitung gibt es einen Anstieg (51,5%) an ostdeutschen Positionen.
„In der Justiz Sachsen-Anhalts sind sogar nur knapp 12% der Führungskräfte ostdeutsch. Das ist Gift für die Demokratie und die Akzeptanz unseres Rechtsstaates und muss sich dringend ändern. Und zwar nicht nur in den Ländern, sondern auch auf Bundesebene,“ fordert der Ostbeauftragte.


Bundeskonzept zur besseren Repräsentation 


Deshalb hat die Bundesregierung im Januar dieses Jahres ein Konzept PDF, 1 MB, barrierefrei zur besseren Repräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen der Bundesverwaltung vorgestellt.
Das Konzept schlägt verschiedene niedrigschwellige Maßnahmen vor, die kurzfristig umsetzbar und geeignet sind, um den Anteil Ostdeutscher zu verbessern. Zusätzlich wurden übergeordnete und begleitende Maßnahmen beschlossen. Zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung eine Zwischenbilanz ziehen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.
Als „ostdeutsch“ gilt dabei, wer in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen geboren ist.