Entscheidung über die Anträge auf Leistungen aus der Stiftung Härtefallfonds starten

Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland bei einer Rede auf der Bühne

Staatsminister Schneider bei einer Rede

Foto: BMI/Henning Schacht

Die Stiftung richtet sich unter anderem an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben und sich aufgrund der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt fühlen. Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschalen Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Sofern das Bundesland ihres aktuellen Wohnsitzes der Stiftung beigetreten ist, sind sogar bis zu 5.000 Euro möglich.

Mehr Informationen zum Härtefallfonds und wie Anträge gestellt werden können finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Haertefallfonds/haertefallfonds.html