Ansiedlung von Bundeseinrichtungen in Ostdeutschland

Blick auf den Kulturstiftung des Bundes in Halle

Foto: Kulturstiftung des Bundes (Jens Passoth)

Die Vielfalt Deutschlands ist Teil der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik. Um diese regionale Vielfalt zu bewahren und gleichzeitig in allen Regionen gute Lebensbedingungen zu schaffen, wirkt die Bundesregierung den teils erheblichen Disparitäten entgegen. Ländliche wie städtische Regionen sollen lebenswert, attraktiv, wirtschaftlich vital und demografiefest gestaltet werden.

Eine Maßnahme, um den wirtschaftlichen Unterschieden zu begegnen, ist die gezielte Ansiedlung von Arbeitsplätzen des Bundes, um strukturschwache Regionen und ostdeutsche Länder zu fördern. Arbeitsplätze, die in Behörden und Einrichtungen des Bundes entstehen, setzen Impulse für gute Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten, stärken Wirtschaftsstrukturen und können positive Effekte auf die Bevölkerungsentwicklung entfalten.

Im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode wird das erklärte politische Handlungsziel, überall gute Lebensbedingungen zu schaffen, erneut bekräftigt und an einer dezentralen Ansiedlung von Arbeitsplätzen des Bundes in strukturschwachen Regionen und in ostdeutschen Ländern festgehalten. Zudem soll auf eine ausgewogene regionale Verteilung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen auch innerhalb der großen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen hingewirkt werden.
Bereits 2019 wurde mit der Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossen, Arbeitsplätze des Bundes vorrangig in strukturschwachen Regionen anzusiedeln. Zudem hat sich der Bund im Jahr 2020 mit dem Strukturstärkungsgesetz (StStG) verpflichtet, allein in den Kohlerevieren innerhalb von zehn Jahren 5.000 Arbeitsplätze zu schaffen. Darüber hinaus orientiert sich die Bundesregierung weiterhin an den Beschlüssen der Föderalismusreform: Bei Ansiedlungen von Bundeseinrichtungen sind Standorte in den ostdeutschen Ländern vorrangig zu berücksichtigen.

Die zur Begleitung der Ansiedlungsplanungen im Bundesministerium des Innern und für Heimat eingerichtete Clearingstelle erhebt die Ansiedlungsplanungen der Bundesressorts seit 2019 und hat Anfang 2022 den Planungs- und Umsetzungsstand zur Schaffung von Arbeitsplätzen ermittelt. Demnach konnten in Behörden und Einrichtungen des Bundes seit 2019 rund 9.500 neue Vollzeitarbeitsplätze in strukturschwachen und vom Strukturwandel betroffenen Regionen besetzen werden. Davon befinden sich rund 4.500 Arbeitsplätze in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Berlin wurden seit 2019 rund 2.600 Arbeitsplätze im nachgeordneten Bereich der Bundesministerien geschaffen. In diesem und den kommenden Jahren sind für strukturschwache Regionen deutschlandweit rund 4.850 Arbeitsplätze in Planung.

Mit Ansiedlungen wie beispielsweise dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Weißwasser, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Freital, dem Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung (ZKI) am Robert Koch-Institut (RKI) in Wildau oder der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz ist es gelungen, eine im Vergleich zur Bevölkerungsanzahl merkliche Anzahl an Arbeitsplätzen in Kleinstädten anzusiedeln. In Brandenburg an der Havel wurden im neuen Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Arbeitsplätze in modernen Multi-Space-Büroflächen in Kombination mit attraktiven Homeoffice-Angeboten geschaffen. Diese Institutionen können durch spürbare Impulse die Prosperität vor Ort fördern und das Angebot an Arbeitsplätzen bereichern. Darüber hinaus wird die Arbeit der Bundesregierung durch Ansiedlungen in der Fläche sicht- und nahbarer. Sowohl die Wahrnehmung dieser Arbeit in der Bevölkerung als auch die Würdigung eines Standortes durch eine Ansiedlung kann die Teilhabe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Diese positiven Wirkungen werden auch von Ansiedlungen und dadurch geschaffenen Arbeitsplätzen in Städten erwartet. Exemplarisch hierfür sind zahlreiche neue Ansiedlungen in Cottbus und Leipzig, welche im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier die vom Kohleausstieg besonders betroffenen Regionen stärken. Zum Teil wird der Strukturwandel vor Ort neben den geschaffenen Arbeitsplätzen auch strategisch und inhaltlich flankiert. So fördert das in Cottbus seit Jahresbeginn ansässige Kompetenzzentrum Regionalentwicklung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durch Forschung, Beratung und Unterstützung die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bei der Gestaltung eines vorbildhaften Transformationsprozesses hin zu mehr Klimaschutz und einer modernen Wirtschaftsstruktur. Ferner ist im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen im Jahr 2023 die Gründung je eines Großforschungszentrums in der sächsischen Lausitz und dem Mitteldeutschen Revier vorgesehen. Die Überführung in die institutionelle Förderung erfolgt nach einer Evaluation ggf. im Jahr 2026. Mit dem Aufbau der ebenfalls im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verankerten Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) mit Institutsteilen u.a. in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz sowie dem Aufbau eines „Center for Advanced Systems Understanding (CASUS)“ in Görlitz wurde begonnen. Die Errichtung des IEG wird an den Standorten in Brandenburg und Sachsen voraussichtlich im Jahr 2028 abgeschlossen sein. Das CASUS wurde bereits zum 1. April 2022 durch die Aufnahme in das Helmholtz-Zentrum Dresden Rossendorf (HZDR) verstetigt.

An die wahrgenommenen Erfolge durch Ansiedlung und Besetzung von Arbeitsplätzen wird die Bundesregierung anknüpfen und dies für ihre Standort- und Stellenplanungen auch künftig berücksichtigen. Konkrete Planungen sehen neben dem "Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation" auch die Aufstellung und Stationierung eines Verbandes der Bundeswehr in der Größenordnung eines Bataillons im Lausitzer Revier in Sachsen vor.